Keine Herabstufung der Kreisstraße 56 zur Gemeindestraße

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Die Kreisverwaltung Birkenfeld plant die Abstufung oder gar die Einziehung der Kreisstraße 56, da für sie laut einer Untersuchung des Landesbetriebes Mobilität (LBM) aus dem Jahr 2018 „kein öffentliches Verkehrsbedürfnis“ besteht und sie somit gemäß § 37 Landesstraßengesetz (LStrG) mit Zustimmung der Straßenaufsichtsbehörden „durch Verfügung einzuziehen ist.“

Argumente für den Erhalt der Kreisstraße 56:  

  1. Die K 56 stellt die kürzeste Straßenverbindung aus dem Raum Tiefenstein, Veitsrodt, Herborn, Mörschied, Weiden und Hottenbach zur Hunsrückhöhenstraße (B 327) und zum Hochmoselübergang ( B 50) für den PKW-Verkehr dar.
  2.  Seit Eröffnung des Hochmoselübergangs hat das Verkehrsaufkommen auf dieser Straße in deutlichem Umfang zugenommen. Eine Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2018 kann diese Entwicklung in keiner Weise widerspiegeln; sie fällt damit als Begründung aus.
  3. In Zeiten einer Energie- und Verkehrswende erscheint es absolut unsinnig, eine bestehende, zudem kurze Straßenverbindung ohne Not zu kappen und damit dem regionalen und überregionalen Verkehr Umwege von mindestens 5 Kilometern pro Fahrtrichtung zuzumuten. Für einen Pendler aus dem Raum Hottenbach oder Hinzerath bedeutet dies bei 200 Arbeitstagen pro Jahr eine Mehrstrecke von 2.000 Kilometern.
  4. Die Straße ist im Bereich des Kreises Birkenfeld in einem recht guten Zustand und wird lediglich zeitlich eingeschränkt durch die dort zulässige Holzabfuhr stärker belastet. Eine Einziehung der Straße käme einer Vernichtung volkswirtschaftlichen Eigentums gleich.
  5. Die kleine Ortsgemeinde Hellertshausen ist weder gegenwärtig noch zukünftig finanziell in der Lage, diese Straße als Gemeindestraße zu übernehmen. Insofern käme für sie nur eine Einziehung als Feld- oder Waldwirtschaftsweg in Frage. Hierbei strebt sie jedoch einen Übergang ohne Wertausgleich für den Landkreis an, was wiederum die Frage der Vernichtung von volkswirtschaftlichem Eigentum aufwirft.
  6. Die touristische Bedeutung dieser landschaftlich herausragenden Verkehrsverbindung, die im Volksmund auch als „Gerstenmaier – Allee“ bekannt ist, kann auch als häufig genutzter Radweg über den Hunsrück zur Mosel überhaupt nicht hoch genug eingeschätzt werden. Eine Klassifizierung der Straße als Waldwirtschaftsweg würde allen Bemühungen, die unmittelbare Umgebung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald auch als „Bike-Region“ aufzuwerten einen Schlag ins Gesicht versetzen.

 

Hinzu kommt, dass die Argumentation der Kreisverwaltung zur Einziehung der Straße offenkundig nur vorgeschoben ist, denn der wahre Grund für die geplante Einziehung liegt darin, den Transport von bis zu 135 Tonnen schweren Windkraftanlagenteilen zur Errichtung des bereits genehmigten Windparks „Vierherrenwald – Süd“ auf dieser Straßenverbindung zu ermöglichen, was weder auf einer Kreis- noch auf einer Gemeindestraße zulässig ist.


Hier einige Bilder von der K56 („Gerstenmayer-Allee“) und dem „Haniels-Schösschen“, die uns Herr Timo Risch vom Radsportclub Blitz Idar-Oberstein zur Verfügung gestellt hat. Vielen Dank dafür!


Quellen:

Rhein-Zeitung https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/nahe-zeitung_artikel,-weg-fast-frei-fuer-windpark-im-vierherrenwald-abstufung-der-kreisstrasse-56-rueckt-naeher-_arid,2465961.html 

oder: K56_Rhein-Zeitung

Zeitung Trierischer Volksfreund https://www.volksfreund.de/region/mosel-wittlich-hunsrueck/kreisstrasse-wird-zufahrtsweg-fuer-windraeder_aid-72434591

Amtliches Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen „Unsere Heimat“, Ausgabe 23/2022, Seite 6, Bekanntmachung Ortsgemeinderatsstizung Hellertshausen, TOP 6, https://archiv.wittich.de/epapers/747/2022/23/html5forpc.html?page=5&bbv=1&pcode=