Neue Termine für die Offenlegung und neue Fristen für die Erhebung von Einwendungen festgelegt

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Offenlegung der Planungsunterlagen angekündigt und Fristen für die Erhebung von Einwendungen festgelegt.

Nach einer Aufhebung der ersten Bekanntmachung wurden nun in der Ausgabe  3/2021 der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ neue Termine für die Offenlegung angekündigt und neue Fristen für die Erhebung von Einwendungen festgelegt. >> Link zur „Unsere Heimat 03/2021“

Die Antragsunterlagen können in der Zeit vom 01.02.2021 bis zum 03.03.2021 eingesehen werden.

Folgende Möglichkeiten der Einsichtnahme bestehen:

  • Im Internet: www.uvp-verbund.de
  • Es kann eine CD mit allen Antragsunterlagen angefordert werden
  • In begründeten Fällen können die Unterlagen in Papierform – unter Einhaltung der geltenden Corona-Maßnahmen und Vereinbarung eines Termines – bei folgenden Behörden eingesehen werden:
    • Kreisverwaltung Birkenfeld
    • Verbandsgemeindeverwaltung  Herrstein-Rhaunen
    • Verbandsgemeindeverwaltung  Morbach

Einwendungen können in der Zeit vom 01.02.2021 bis 06.04.2021 eingereicht werden.