Offenlegung der Planungsunterlagen angekündigt und Fristen für die Erhebung von Einwendungen festgelegt.
Nach einer Aufhebung der ersten Bekanntmachung wurden nun in der Ausgabe 3/2021 der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ neue Termine für die Offenlegung angekündigt und neue Fristen für die Erhebung von Einwendungen festgelegt. >> Link zur „Unsere Heimat 03/2021“
Die Antragsunterlagen können in der Zeit vom 01.02.2021 bis zum 03.03.2021 eingesehen werden.
Folgende Möglichkeiten der Einsichtnahme bestehen:
- Im Internet: www.uvp-verbund.de
- Es kann eine CD mit allen Antragsunterlagen angefordert werden
- In begründeten Fällen können die Unterlagen in Papierform – unter Einhaltung der geltenden Corona-Maßnahmen und Vereinbarung eines Termines – bei folgenden Behörden eingesehen werden:
- Kreisverwaltung Birkenfeld
- Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
- Verbandsgemeindeverwaltung Morbach
Einwendungen können in der Zeit vom 01.02.2021 bis 06.04.2021 eingereicht werden.