„Schöne“ Bescherung von der Kreisverwaltung Birkenfeld

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Offenlegung der Planungsunterlagen angekündigt und Fristen für die Erhebung von Einwendungen festgelegt.

Punktgenau zum heiligen Abend wurde die entsprechende Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ platziert.

>>“Unsere Heimat“ vom 24.12.2020

Festgelegt wurden die Fristen für die Einsichtnahme, sowie für die Abgabe von Einwendungen und auch schon der Erörterungstermin (19.05.2021 09:00)!

Diese Vorgehensweise provoziert doch so einige Fragen:

  • Wollte man durch die Terminwahl der Veröffentlichung vielleicht erreichen, dass die Bekanntmachung im allgemeinen Weihnachtstrubel untergeht oder zumindest die Aufmerksamkeit darauf verringern?
  • Wie kann es sein, dass die Frist für die Einsichtnahme der Unterlagen und für die Erhebung von Einwendungen in einem Zeitkorridor – direkt nach den strengen Shutdown-Regelungen – liegt? Wer kann jetzt schon vorhersagen, ob und wie es mit Kontaktbeschränkungen weitergeht?
  • Wie sollen wir – ohne die absehbare Möglichkeit uns gemeinsam abstimmen zu können – der Aufforderung gemäß §10 (Satz 4, Punkt 2 ) etwaige Einwendungen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen, nachkommen können?
  • Können wir vor-Ort in der Kreisverwaltung die Unterlagen einsehen? Wenn ja, mit wie vielen Personen gleichzeitig?

Zusammengefasst: Die Fristen für die Einsichtnahme und die Erhebung von Einwendungen können so nicht akzeptiert werden.

Will man ein wirklich faires Verfahren, mit einer echten Beteiligung der Öffentlichkeit, so muss die aktuelle Coronalage mit ihren Beschränkungen Berücksichtigung finden.