Projektvorstellung in Hellertshausen durch die Firmen GAIA und EnBW

Veröffentlicht in: Aktuelles | 0

Nachbetrachtung der Bürgerinformationsveranstaltung „Windenergie Vierherrenwald“

Dienstag 22.10.2019 18:00 im Gemeindehaus Hellertshausen

aus Sicht der BI „Windkraftfreier Idarwald“

An diesem Abend sollten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, sich über den aktuellen Stand im Projekt „Windpark Vierherrenwald Süd“ ausführlich zu informieren und sich mit den anwesenden Fachexperten auszutauschen.

Zum Thema „Windenergie und Schall“ referierte ein Mitarbeiter des Schalltechnischen Ingenieurbüros Pies, der die geltenden Grenzwerte im Bezug auf das konkrete Bauvorhaben erläuterte. Zu diesem Punkt möchten wir anmerken, dass diese ehr theoretischen Ausführungen zu Grenzwerten, Modellen und Hochrechnungen im Gegensatz stehen zu den von Frau Klingels aus Metzenhausen geschilderten realen Erfahrungen im Zuge einer Veranstaltung Ende September in Asbach (Die NZ berichtete).

Der Referent der Energieagentur Rheinland-Pfalz erläuterte das Thema „Energiewende und Klimawandel allgemein“. Absicht dieses Vortrags war offensichtlich, das Errichten von Windrädern als alternativlos im Kontext der Energiewende darzustellen. Auf den Einwand, dass der Anteil Deutschlands am weltweit ausgestoßenen CO2 gerade einmal 2,1% und die damit verbundene Frage aus der Zuhörerschaft ob wir damit an den richtigen „Rädern drehen“ um den Klimawandel zu verlangsamen, gab es keine schlüssige Antwort. Dass der Klimawandel da ist und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist bei allen völlig unstrittig. Vernünftige Lösungsansätze müssen aber ergebnisoffen sein, statt festen Vorgaben zu folgen. Man sollte insbesondere nicht allein den Wünschen der Industrie folgen: Die Industrie bevorzugt teure Lösungen, solange diese von der Allgemeinheit bezahlt werden.

Der Projektleiter der Firma GAIA aus Lambsheim, Herr Radik, erläuterte den aktuellen Stand des Projektes „Vierherrenwald Süd“. Die Offenlegung der Antragsunterlagen, als Teil des Genehmigungsverfahrens kündigte er für das Quartal 4 2019 an. Auf wichtige Fragen, beispielsweise zum Thema Zuwegung für den Transport der Bauteile gab es keine Auskunft außer: „Es wurde eine Lösung gefunden“. Ebenso unbeantwortet die Frage woher und über welche Ortschaften die Baustoffe transportiert werden sollen. Pro Windrad werden für das Fundament ca. 1.500 m3 Beton und 180 Tonnen Stahl verbaut.

Ein bemerkenswerter Diskussionspunkt aus dem Plenum war, was mit der Kulturlandschaft und dem Landschaftsbild – also einem Teilaspekt von „Heimat“ – durch die Maßnahme geschieht, obwohl im aktuellen Raumordnungsplan der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe folgendes festhalten ist:

„Die für den Ausflugsverkehr/Tourismus regional bedeutsamen Attraktionen wie Burgen, Burgruinen, Schlösser oder markante Aussichtspunkte, Kuppen, Landmarken sollen als kulturlandschaftsprägende Elemente und regionale Identifikationsmerkmale in naturnaher Landschaftskulisse wahrnehmbar bleiben. Dem Schutz der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes soll bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonders hohes Gewicht beigemessen werden. Hierbei sollen Aspekte des Kulissenschutzes und Sichtachsen Berücksichtigung finden.“ (G 112 und G 113) … Regional bedeutsame touristische Attraktionen sind meist mit der historischen Kulturlandschaft verwoben. Dies macht ihre Gesamtwirkung aus und gibt regionale Identität.“

Da sich Eingriffe in das Landschaftsbild durch die Errichtung von Windparks durch keine Maßnahmen kompensieren lassen, hat der Gesetzgeber folgende Vorgehensweise ersonnen (Landeskompensationsverordnung): 1. Die Landschaftsbilder werden bewertet von 1 bis 4 (1: gering bis mittel, 2:hoch, 3: sehr hoch und 4: hervorragend). Die vorgesehenen Flächen sind mit 3, also hoch, bewertet. 2.: Es erfolgt die Ermittlung der zu zahlenden Kompensationssummen in EUR. Auf der Webseite des Umweltministeriums kann man die „Arbeitshilfe zur Berechnung der Ersatzzahlung für nicht ausgleich- und ersetzbare Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch Windenergieanlagen“ herunterladen. Setzt man die Höhen der geplanten 5 Windräder ein (wobei ab dem 4. Rad bereits ein Rabatt von 7% eingepreist wird, da das Landschaftsbild ja schon beeinträchtigt ist), so ist für die 5 Windkraftanlagen eine Ausgleichszahlung in Höhe von ca. 500.000 EUR an die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz“ (SNU) zu zahlen. – Wenn das kein Ausverkauf der Heimat ist!

Bemerkenswert auch, dass der Hottenbacher Bürgermeister die bereits veröffentlichten Bedenken der Gemeinde Hottenbach vorgetragen hat und dass es keine Erklärung bzw. Stellungnahme von Seiten der OG Hellertshausen im offiziellen Teil der Veranstaltung gab.

In den Gesprächen nach dem offiziellen Teil konnte man aber sehr wohl erfahren, dass sich die Ortsgemeinde Hellertshausen die getroffene Entscheidung nicht leicht gemacht hat und auch bereits Ideen für die Verwendung der zu erwartenden Pachteinnahmen zugunsten der Hellertshausener Bürgerinnen und Bürgern hat.

Grundsätzlich positiv zu bewerten war, dass innerhalb der von Frau Kristina Oldenburg (Beratungsfirma Kokonsult) moderierten Veranstaltung auch kritische Fragen angenommen und behandelt wurden. Angesichts des Aufwandes, hätte die Besucherzahl aus der Bevölkerung höher sein können, denn es fand eine rege Diskussion statt.

Vor Ort waren: Die Firma GAIA mit 5 Mitarbeitern, das Gutachterbüro Gutschker-Dongus mit 2 Mitarbeiterinnen, EnBW und das Schalltechnische Ingenieurbüro mit jeweils einem Mitarbeiter. Auf mehreren Stellwänden wurden Karten und Auszüge aus den Gutachten präsentiert.

 

Nachtrag: Informationen von den Firmen EnBW und GAIA wurden zwischenzeitlich hier veröffentlicht: >> Projekt Vierherrenwald Süd