September 2016: Sachstand nach der Landtagswahl

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Aktuell stellt sich die Sachlage folgendermaßen dar:

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Teilplan Windenergienutzung) der Verbandsgemeinde Rhaunen wird derzeit weiter verfolgt. Dies entspricht dem Beschluss des Verbandsgemeinderates.

Ins Stocken kam dieses Verfahren durch das Fehlen einer Entscheidung der SGD-Nord. Da die meisten Flächen in der Kernzone des Naturparks Saar Hunsrück liegen, muss eine Öffnung dieser Flächen für die Windkraft durch eine Genehmigung – nach einem definierten Abwägungsprozess – durch die SGD-Nord erfolgen.

So die aktuelle Gesetzeslage.

Im neuen Koalitionsvertrag der rot-grün-gelben Landesregierung ist vereinbart, dass Kernzonen von Naturparks grundsätzlich von der Windkraftnutzung ausgenommen werden sollen.

Dieser Wunsch muss aber zunächst in Form eines Gesetzes (Fortschreibung Landesentwicklungsprogramm) rechtskräftig formuliert und beschlossen werden. Im September 2016 soll diese Thematik im Ministerrat beraten werden.

Pressemitteilung des Innenministeriums vom 24.06.2016

Bis dahin gilt noch das alte Gesetz und bis dahin genehmigte Flächennutzungspläne würden Bestandsschutz genießen.

Von daher ist nun entscheidend, ob die SGD-Nord noch vor Gesetzesänderung eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Nach der Wahl wurde eine neue Vizepräsidentin der SGD-Nord ernannt:

Sandra Weeser ist neue Vizepräsidentin der SGD Nord

Es bleibt spannend….

 

rotmilan3